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Thema: Steuern

  
  1. #11
    Hochzeitsforum-Experte Array Avatar von Jeay84
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    oh....danke.....wieder was dazu gelernt. Ich hätte jetzt beim Finanzamt angerufen

  2. #12
    Wohnt hier... Array Avatar von Nitsrek
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    kann man auch in die Steuerklassen 3/5 wechseln, wenn einer gar nichts verdient, weil er noch Student ist?
    LG
    Kerstin

    Allein sind wir Worte, zusammen ein Gedicht.




  3. #13
    Hochzeitsforum-Experte Array Avatar von Annhase
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    Zitat Zitat von Nitsrek Beitrag anzeigen
    kann man auch in die Steuerklassen 3/5 wechseln, wenn einer gar nichts verdient, weil er noch Student ist?
    Das beträfe auch mich, aber ich glaube ja, das kann man!
    Liebe Grüße
    Annhase

    "Die Liebe lebt von liebenswerten Kleinigkeiten" Theodor Fontane



  4. #14
    Wohnt hier... Array Avatar von Pfiff75
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    super und danke für die Erklärung. Ich arbeite zwar bei einem Steuerberater..... aber nur als Sekretärin und habe daher von Steuerrecht so gar keine Ahnung! Leider. Ich werde demnächst mal meine Chefin ausfragen, was sie uns so empfehlen würde. Aber da wir beide ungefähr gleich viel verdienen, wird es wohl auch auf 44 hinauslaufen. Ein Kollege meinte neulich mal, dass wenn ich weiß, dass ich schwanger bin, ich dann aber auf Klasse 3 wechseln soll, weil das Elterngeld oder was auch immer nach dem letzten Netto berechnet wird? Ich glaube, das sollte ich meine Chefin vorersrt nicht fragen ;-) da werd ich mich wohl mal wieder an meine Kollegen wenden.


    das wird schon... wär ich nicht etwas irre und verrückt, würd ich meinen Verlobten nicht heiraten! (Zitat von ihm)

  5. #15
    Wohnt hier... Array Avatar von Ramona
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    Das mit dem Schwanger wurde mir auch gesagt. sollte ich also schwanger werden werde ich drei nehmen und Schatz 5.
    Zur Zeit haben wir 4/4
    Grüße
    Ramona







  6. #16
    Stammgast Array Avatar von Tine83
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    Wenn man wegen dem höheren Elterngeld auf die 3 wechseln will, sollte man das aber recht zeitig machen, da das Elterngeld nach den letzten zwölf Nettolöhnen berechnet wird. Wird die Steuer nur deswegen geändert, kann es auch vorkommen, dass das Elterngeld nach dem alten Satz berechnet wird. Das war so bei einer Kollegin von mir...

    Unser Sonnenschein kommt am 18.09.2009!

  7. #17
    Wohnt hier... Array Avatar von Barbarinchen
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    naja, 12 Monate vorher weiß man das ja meistens auch noch nicht, dass man dann Elterngeld beziehen kann...
    LG Barbara








    Die drei Eigenschaften der Liebe - allumfassend, immerwährend, unbedingt.
    Anonym

  8. #18
    Sunshine
    Gast Avatar von Sunshine
    nein, aber ich denke mal, dass der staat das auch nicht so vorgesehen hat, dass man da dann richtig was rausholt

  9. #19
    Wohnt hier... Array Avatar von Ramona
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    Danke Tine! Das hat mich grad nachdenklich gemacht, da ich immer von was anderem ausgegangen bin.
    Hab mal gegoogelt und tatsächlich. Du scheinst recht zu haben....

    Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

    Für verheiratete Paare könnte sich ein Wechsel für den Partner, welcher den größeren Teil des Elterngeldes beziehen will, lohnen.
    Aber auch nur, wenn dieser nicht schon durchschnittlich mehr als 2.700 Euro im Monat verdient. Auch sollte beachtet werden, dass der andere Partner dann automatisch in die Lohnsteuerklasse 5 eingestuft wird und erstmal das Jahr über höhere Steuern zahlen muss, welche nach Abgabe der Steuererklärung aber wieder in der Kasse landen.
    Aber Achtung: Ist der Steuerklassenwechsel offensichtlich wegen des Elterngeldes erfolgt, so erkennen dies die Elterngeldstellen nicht mehr an.


    Blöd aber auch! Ist ja mehr als auffällig wenn man sofort nachdem man schwanger ist, die Lohnsteuerklasse wechselt.
    Grüße
    Ramona







  10. #20
    Wohnt hier... Array Avatar von Nitsrek
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    mhm....man könnte höchstens ab dem Zeitpunkt, wo man versucht, schwanger zu werden, wechseln
    LG
    Kerstin

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