oh....danke.....wieder was dazu gelernt. Ich hätte jetzt beim Finanzamt angerufen![]()
super und danke für die Erklärung. Ich arbeite zwar bei einem Steuerberater..... aber nur als Sekretärin und habe daher von Steuerrecht so gar keine Ahnung! Leider. Ich werde demnächst mal meine Chefin ausfragen, was sie uns so empfehlen würde. Aber da wir beide ungefähr gleich viel verdienen, wird es wohl auch auf 44 hinauslaufen. Ein Kollege meinte neulich mal, dass wenn ich weiß, dass ich schwanger bin, ich dann aber auf Klasse 3 wechseln soll, weil das Elterngeld oder was auch immer nach dem letzten Netto berechnet wird? Ich glaube, das sollte ich meine Chefin vorersrt nicht fragen ;-) da werd ich mich wohl mal wieder an meine Kollegen wenden.
Wenn man wegen dem höheren Elterngeld auf die 3 wechseln will, sollte man das aber recht zeitig machen, da das Elterngeld nach den letzten zwölf Nettolöhnen berechnet wird. Wird die Steuer nur deswegen geändert, kann es auch vorkommen, dass das Elterngeld nach dem alten Satz berechnet wird. Das war so bei einer Kollegin von mir...
nein, aber ich denke mal, dass der staat das auch nicht so vorgesehen hat, dass man da dann richtig was rausholt
Danke Tine! Das hat mich grad nachdenklich gemacht, da ich immer von was anderem ausgegangen bin.
Hab mal gegoogelt und tatsächlich. Du scheinst recht zu haben....
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?
Für verheiratete Paare könnte sich ein Wechsel für den Partner, welcher den größeren Teil des Elterngeldes beziehen will, lohnen.
Aber auch nur, wenn dieser nicht schon durchschnittlich mehr als 2.700 Euro im Monat verdient. Auch sollte beachtet werden, dass der andere Partner dann automatisch in die Lohnsteuerklasse 5 eingestuft wird und erstmal das Jahr über höhere Steuern zahlen muss, welche nach Abgabe der Steuererklärung aber wieder in der Kasse landen.
Aber Achtung: Ist der Steuerklassenwechsel offensichtlich wegen des Elterngeldes erfolgt, so erkennen dies die Elterngeldstellen nicht mehr an.
Blöd aber auch! Ist ja mehr als auffällig wenn man sofort nachdem man schwanger ist, die Lohnsteuerklasse wechselt.