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Umfrageergebnis anzeigen: Welchen Ehenamen sucht ihr euch aus?

Teilnehmer
78. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Beide bekommen den Namen des Bräutigams

    61 78,21%
  • Beide bekommen den Namen der Braut

    9 11,54%
  • Jeder behält seinen Namen

    3 3,85%
  • Wir haben uns noch nicht entschieden

    5 6,41%
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Ergebnis 21 bis 30 von 144

Thema: Welchen Namen nehmt ihr?

  
  1. #21
    Frischling... Array Avatar von summerrose
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    Hochzeit
    August 2011
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    106
    Bei uns war das eine längere Diskussion:

    Für mich war eigentlich auch immer klar, dass eine Hochzeit mit einem Namenswechsel verbunden ist. Auch wenn das bedeutet, dass mein Name ausstirbt.

    Tjaaaa, und dann kam ich mit meinem Freund (ääh, also jetzt Verlobten) zusammen, der schon einen Doppelnamen hat (schon immer, die ganze Familie heißt so). Der erste Teil ist ein Allerweltsname, der zweite eher Französisch. Er muss es immer buchstabieren. Deswegen wollte er meinen Namen haben.

    (Meinen Namen muss man aber auch immer buchstabieren)

    Am liebsten hätten wir nur den zweiten Teil seines Doppelnamens, aber das geht wohl nicht (soweit meine familienrechtlichen Kenntnisse reichen).

    Und jetzt scheine ich mich tatsächlich durchgesetzt zu haben, jedenfalls diskutiert er nicht mehr, wenn ich sage, dass ich einen neuen Perso beantragen muss

  2. #22
    Stammgast Array Avatar von Schwiegertochter in Spe
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    Wo es gerade erwähnt wird mit dem neuen Perso: =)
    Ich möchte auch den Namen meines Verlobten annehmen, da gab es auch gar keine Diskussion bei uns, das war uns beiden von Anfang an klar. Ich hab noch einen Bruder der meinen Nachnamen sicherlich weiterführen wird. Nun also zu meinem Problem: Mein Perso läuft im Februar 2011 ab, dann muss ich einen neuen beantragen und im Juli heiraten wir, dann muss ich nochmal einen neuen haben. Wäre ja nicht so schlimm (eigentlich pro Perso 8 Euro) wenn nicht dieses Jahr im November die neuen Persos eingeführt würden (mit Fingerabdruck schnick schnack und so). Da kostet dann ein Perso etwas an die 35 Euro!!!
    Meine Mutter meinte dann einfach: Dann heiratet doch einfach im Februar standesamtlich...... Kommt für mich aber null in Frage. =)

  3. #23
    Sunshine
    Gast Avatar von Sunshine
    hm das ist echt ne blöde situation und dass das jetzt 35 euro kostet ist ne frechheit...
    kannst du beim einwohnermeldeamt vielleicht so eine art vorübergehenden ausweis bekommen? Das geht ja auch, wenn der alte abläuft und man den neuen zu spät beantragt oder zu spät bekommt. Ich würd da auf jeden fall mal nachfragen

  4. #24
    Stammgast Array Avatar von Schwiegertochter in Spe
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    Ja das hab ich mir auch schon überlegt. Aber zur Zeit kostet ein vorläufiger Perso 14 Euro und ein richtiger 8 Euro!!! Das ist schon eine Frechheit, wird mit der schnellen Bearbeitung gerechtfertigt, weil ein vorläufiger Perso ja eigentlich für so Fälle wie: " Ich habe meinen richtigen Perso verloren" schnell gefertigt sein muss. Und wenn dann ab November die Persos über 30 Euro kosten, werden die Vorläufigen bestimmt auch teurer.

  5. #25
    Sunshine
    Gast Avatar von Sunshine
    hm, das wär ja auch blöd, wenn die den vorläufigen dann auch so teuer machen.

    Andere Frage: Ist es schlimm, wenn man seinen Perso erst ne weile nach ablaufdatum verlängern lässt? Rein rechtlich gesehen? (klar verreisen fällt dann natürlich aus)

  6. #26
    Stammgast Array Avatar von Schwiegertochter in Spe
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    Man braucht für die Standesamtliche Trauung einen gültigen Perso.

  7. #27
    Sunshine
    Gast Avatar von Sunshine
    hm... so ein käse aber auch...

  8. #28
    Moderator STAR-Mitglied Array Avatar von balu
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    Zitat Zitat von Schwiegertochter in Spe Beitrag anzeigen
    Man braucht für die Standesamtliche Trauung einen gültigen Perso.
    Sowas hatte ich befürchtet, sonst hättet ihr euch vor Ablauf anmelden können und du hättest erst zur Hochzeit nen neuen beantragt. Was sagt das Amt dazu, haben die nen Vorschlag?
    Ansonsten schreib es ab, heiraten ist teuer genug da würde ich mir über die 30,- keine grauen Haare wachsen lassen.

  9. #29
    Stammgast Array Avatar von Schwiegertochter in Spe
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    Der Standesbeamte sagt dazu: Das machen wir schon so, dass es funktioniert!
    Aber soll ich mich jetzt darauf verlassen und am Tag der Trauung heißt es dann: "Tut mir leid, kommen sie doch nächsten Monat nochmal wieder wenn sie einen gültigen Ausweis haben.
    Graue Haare bekomme ich sicherlich keinehoffe ich. ^^ Aber ärgerlich ist es.

  10. #30
    Moderator Wohnt hier... Array Avatar von Calla
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    Du brauchst aufjedenfall nen gültigen Ausweis, wir haben in Deutschland die Pflicht uns immer auszuweisen. Du wirst nicht herum kommen einen zu beantragen!

    In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht für Personen ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres, eine gesetzliche Mitführpflicht besteht in Deutschland jedoch nicht. In Deutschland kann man die Ausweispflicht sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllen. Sollte weder ein gültiger Personalausweis noch ein gültiger Reisepass oder Passersatz vorhanden sein, kann eine Versäumnisgebühr veranschlagt werden.
    Quelle Wiki

    Ausweispflicht

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.
    Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.
    Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig.
    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
    Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen.
    Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.
    Wer die Staatsgrenze aus oder nach Deutschland überqueren will, muss dagegen einen Pass mitführen (§ 1 Absatz 1 Passgesetz, PassG). Für immer mehr Länder wurde die Passpflicht jedoch abgeschafft oder der Personalausweis als Passersatz zugelassen.
    Praxistipp:

    Wer einen Reisepass besitzt, braucht keinen Personalausweis. Die Ausweispflicht kann auch durch den Reisepass erfüllt werden.
    Quelle http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html

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