Der Tag der Hochzeit ist für die meisten Menschen einer der schönsten Tage überhaupt. Sobald zwei Menschen verheiratet sind, ändern sich unter anderem auch die Steuerklassen, da die Ehe in Deutschland noch immer unter besonderen Schutz gestellt wird.
Welche steuerlichen Änderungen treten nach der Hochzeit in Kraft?
Verheiratete haben in der Bundesrepublik Deutschland ein Wunschrecht, ihnen stehen insgesamt drei verschiedene Steuerklassen zur Verfügung. Entweder kann ein Ehepartner in die Steuerklasse III eingestuft werden und einer in die Steuerklasse V oder beide lassen sich in die Steuerklasse IV einstufen. Nach der Heirat werden beide Ehepartner anhand der Splittingtabelle gemeinsam veranlagt. Dadurch verdoppelt sich theoretisch der Freibetrag.
Die Steuerklassen im Einzelnen
Steuerklasse III:
In der Steuerklasse III ist der Grundfreibetrag am höchsten. Jemand, der in dieser Steuerklasse eingestuft ist, darf bis zu 16.008 € verdienen, ohne dass Einkommenssteuern abgeführt werden müssen. Auch der Pauschbetrag für Sonderausgaben ist mit 72 € doppelt so hoch wie in allen anderen Steuerklassen. Der Kinderfreibetrag liegt bei 7.008 € pro Kind.
Steuerklasse IV:
Die Steuerklasse IV entspricht der Steuerklasse I für unverheiratete Personen. Hier liegt der Grundfreibetrag bei 8.004 €, der Sonderausgabenpauschbetrag liegt bei 36 €. Der Kinderfreibetrag liegt bei 3504 €.
Steuerklasse V:
In der Steuerklasse V gibt es keine Freibeträge, das Einkommen muss bereits ab dem ersten Euro versteuert werden. Berücksichtigt werden hier nur der Arbeitnehmerpauschbetrag (920 €) und der Sonderausgabenpauschbetrag (36 €).
Sinnvolle Aufteilung der Steuerklassen
Da sich die Ehepartner die Einstufung in die Steuerklassen aussuchen können, sollte eine Kombination gewählt, die eine möglichst geringe Steuerlast während des laufenden Jahres bedeutet. Wenn einer der beiden Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere, sollte der Mehr- oder Alleinverdiener die Steuerklasse III wählen, der gering verdienende Partner wird dann automatisch in die Steuerklasse V eingestuft. Verdienen beide Ehepartner in etwa gleich viel, sollten beide die Steuerklasse IV wählen.
Die Wahl der Steuerklassen hat auf die tatsächliche Steuerlast übrigens keinen Einfluss. Am Ende des Jahres werden die Einkommen der Partner gemeinsam veranlagt und bei einer Überzahlung ergibt sich eine Steuerrückzahlung, wurde zu wenig Lohnsteuer gezahlt, fordert das zuständige Finanzamt Steuern nach. Bei der Wahl der Steuerklassen geht es vom Prinzip her also nur darum, die Belastung während des Jahres möglichst nah an den tatsächlich abzuführenden Steuern zu halten.
Weitere steuerliche Vorteile durch die Eheschließung
Tatsächliche steuerliche Vorteile ergeben sich durch die gemeinsame Veranlagung der Ehepartner bei speziellen Förderprogrammen des Staates. Die Wohnungsbauprämie wird zum Beispiel nur ausgezahlt, wenn das jährliche Einkommen einer unverheirateten Person 25.600 € nicht übersteigt. Bei verheirateten Personen steigt die Einkommensgrenze auf 51.200 €. Dadurch können auch Ehepartner, die über der Einkommensgrenze für unverheiratete Personen liegen, von der Wohnungsbauprämie profitieren, wenn der Ehepartner insgesamt weniger verdient. Dasselbe Prinzip gilt bei der Arbeitnehmersparzulage, allerdings liegen die Einkommengrenzen dort noch etwas darunter.
Vor- und Nachteile für spezielle Personengruppen
Auch wenn eine Mehrheit der Leute glaubt, dass die Ehe nur steuerliche Vorteile bieten würde, ist das in der Realität nicht immer so. Wenn die beiden Ehepartner ungefähr dasselbe Einkommen haben, ändert sich an der Besteuerung innerhalb der Ehe so gut wie nichts. Von einer Eheschließung profitieren vor allem Alleinverdiener und Partner, bei denen der Einkommensunterschied sehr groß ist.
Es gibt keine speziellen Steuervorteile für Selbstständige, da auch hier nur das zu versteuernde Einkommen relevant für die Berechnung der Einkommenssteuer ist.
Heiraten – nur der Steuern wegen?
Eine Heirat nur aus steuerlichen Gründen durchzuführen, ist nicht in allen Fällen sinnvoll. Abgesehen vom Ehegattensplitting wurden viele der steuerlichen Vorteile nach und nach abgebaut und bei Partnern, die ungefähr dasselbe verdienen, gibt es kaum einen Unterschied. Um den maximalen Vorteil des Ehegattensplittings auszunutzen, müsste einer der Partner beinahe eine halbe Million Euro verdienen, während der andere kein Einkommen haben darf. Allerdings sollte eine Heirat ohnehin nicht nur aus finanziellen Gründen erfolgen, da die Wahrscheinlichkeit für eine Trennung in den meisten Fällen dann noch höher ist.
Steuern sparen auch ohne Heirat
Wie bereits festgestellt, “eignet” sich eine Heirat nicht unbedingt als Steuersparmodell, es gibt aber diverse andere Möglichkeiten, um das zu versteuernde Einkommen zu mindern. Partner, die an eine Eheschließung denken, sollten daher nicht in erster Linie eine Steuerersparnis erwarten. Im Zweifelsfall kann ein Steuerberater nähere Auskünfte zu potenziellen Ersparnissen durch eine Heirat und Alternativen dazu geben.
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