ach so, hab im internet nochmal was gefunden, wegen den skylaternen.
Nach §16 Abs.4 Luftverkehrsordnung bedarf die Skylaterne keiner Aufstiegserlaubnis und kann an 365 Tagen im Jahr unter den beigelegten Sicherheitshinweisen in Deutschland eingesetzt werden.
Ausgenommen sind Flugplätze in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flughäfen (50 km). Im Falle von Massenaufstiegen (mehr als 50 Skylaternen) benötigen Sie eine Genehmigung des DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH). Bei Unsicherheit über den Startplatz informieren Sie sich daher bitte zwingend vor dem Start darüber, ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg der Fluglaterne an dem gewünschten Ort erlaubt ist.