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Thema: Fotograf sagt vor Hochzeit ab

  
  1. #1
    Stammgast Array Avatar von Melli
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    Fotograf sagt vor Hochzeit ab

    Hallo, hab mal wieder eine Frage:

    Was tue ich eigentlich, wenn der Fotograf kurzfristig absagt?
    Darf er das oder kann ich ihn dafür belangen?
    Es entstehen ja in dem Sinne keine weiteren Unkosten für mich,
    wenn der Fotograf nicht erscheint. Was würdet ihr tun?

    Bin gespannt,
    Melli :wink:
    ...am Ende wird alles gut...

  2. #2
    Stammgast Array Avatar von fotograf-bochum.de
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    Hallo,

    das blöde ist das das in aller Regel in einer Zivilklage enden würde. Es sei den der Fotograf zahlt freiwillig eine Entschädigung. Bei einer Zivilklage steht immer die Frage im Raum welcher Schaden Dir entstanden ist. Dann ist natürlich noch die Beweisführung interessant, und aus welchen Gründen der Fotograf abgesagt hat. Ich glaube bei höherer Gewalt (z.B. Autounfall) greift die Klausel "unmöglichkeit der erfüllun". Bin aber auch kein Jurist aber in aller Regel lohnen sich Prozesse mit so einem geringen Streitwert nicht.

    Was man aber tun kann ist folgendes, ganz allgemein sollte man alle seine Dienstleister für den großen Tag zwei drei Tage vorher nochmal anrufen und sich den Termin erneut bestätigen lassen. Kann ja immer mal vorkommen das einer im Kalender "gesprungen" ist oder eine Buchung noch gar nicht als verbindlich verstanden hatte usw.

    Dann hat man wenigstens noch ein bischen Zeit den karren aus dem Dreck zu ziehen.

    Wünsche Dir das keiner absagt

    Gruß
    Kristian

  3. #3
    Stammgast Array Avatar von Melli
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    Danke für den Tip!

    Melli :wink:
    ...am Ende wird alles gut...

  4. #4
    Experten-Anwärter Array Avatar von Hochzeitsplaner
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    Fotograf Bochum hat alles wichtige gesagt.

    Wie erwähnt den Termin sich bestätigen lassen und auf jeden Fall eine Woche oder so vorher nochmals anrufen ob alles in Ordnung ist.
    Gruß

    Patrick

  5. #5
    Frischling mit Stammgast-Ambitionen Array Avatar von steffi1978
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    Ob der Aufwand für eine Zivilklage gerechtfertigt ist,
    ist jedoch eine andere Frage...

    Steffi

  6. #6
    Experten-Anwärter Array Avatar von Hochzeitsplaner
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    Da hast du wahrscheinlich recht. Das wird dann wegen Geringfügigkeit eingestellt denk ich mal.
    Gruß

    Patrick

  7. #7
    Stammgast Array Avatar von fotograf-bochum.de
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    Nee wegen geringfügikkeit kann nur eine Strafsache eingestellt werden. Bei einer Zivilklage muss der Richter auf jedenfall ein Urteil fällen. Es sei denn die Parteien einigen sich auf einen vergleich. Aber die Kosten rechnen sich trotzdem nicht.

    Grüße aus dem kalten Bochum

  8. #8
    Frischling mit Stammgast-Ambitionen Array Avatar von Serpil
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    ...am Ende würde mir das Ganze jedoch gar nichts bringen, ausser noch
    mehr Aufwand und Ärger. Das kann auch keine Fotos von der Hochzeit
    ersetzen. Ich würde versuchen, das Ganze möglichst schnell abzuhaken und
    mich an die (trotzdem) schöne Hochzeit zurück erinnern, oder
    würdet ihr euch die Hochzeit dadurch versauen lassen wollen?

    Liebe Grüße
    Serpil

  9. #9
    Experten-Anwärter Array Avatar von Hochzeitsplaner
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    Ich denke es würde schon ein sehr wichtiger Teil der Hochzeit fehlen.
    Gruß

    Patrick

  10. #10
    Frischling mit Stammgast-Ambitionen Array Avatar von Serpil
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    Ja schon, aber rückgängig machen kann man es in dem Moment ja doch nicht mehr, oder?
    Also woran erinnere ich mich in zwanzig Jahren lieber:
    An die schöne Hochzeitsfeier oder den Prozess mit dem Fotografen?

    Serpil

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